Private krankenversicherung

Beim Arzt
    100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
  • ärztliche Leistungen
  • Beim Zahnarzt 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
  • schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
  • gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten
  • 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr für:
  • Zahnkronen
  • Einlagefüllungen
  • Zahnersatz
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt. Brille, Pflaster & Co 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
  • Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
  • Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 52 Euro
  • Im Krankenhaus 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
  • allgemeine Krankenhausleistungen
  • belegärztliche Leistungen
  • Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
  • bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag
  • Im Notfall
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
  • Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
  • bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug
  • Besonderheiten
  • Zwischen 12 und 60 Monaten können Sie den Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes variabel wählen - je nachdem wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz unterbrechen, besteht Ihr Versicherungsschutz auch dort weiter - für bis zu drei Monate
  • Wartezeiten bestehen nur für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie rechnen vom Versicherungsbeginn an und betragen acht Monate

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