- 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
- ärztliche Leistungen Beim Zahnarzt 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
- gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr für:
- Zahnkronen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz
- Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Kieferorthopädie Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt. Brille, Pflaster & Co 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
- Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
- Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 52 Euro Im Krankenhaus 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für:
- allgemeine Krankenhausleistungen
- belegärztliche Leistungen
- Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
- bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag Im Notfall
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
- Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
- bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug Besonderheiten
- Zwischen 12 und 60 Monaten können Sie den Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes variabel wählen - je nachdem wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz unterbrechen, besteht Ihr Versicherungsschutz auch dort weiter - für bis zu drei Monate
- Wartezeiten bestehen nur für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie rechnen vom Versicherungsbeginn an und betragen acht Monate
Private krankenversicherung
Beim Arzt
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